Feier der Weihnachtsgottesdienste

Wie bereits mehrfach mitgeteilt, können die Gottesdienste vom 24.-26.12. und am 31.12./1.1. nur nach vorheriger Anmeldung mitgefeiert werden. Es sind aber in vielen Gottesdiensten noch Plätze frei. Diese sind in der Gottesdienstordnung mit „(f)“ gekennzeichnet. Wenn Sie ohne Anmeldung zum Gottesdienst kommen, teilen Sie das bitte dem Ordnungsdienst mit. Für alle Gottesdienste zu Weihnachten und Sylvester/Neujahr gilt die 3-G-Regel. Bitte bringen Sie ihren 3-G-Nachweis (möglichst digital!) und Ihren Personalausweis mit. Der Ordnungsdienst darf Ihnen nur mit diesen Nachweisen den Zutritt gewähren. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund der in den Schulen erfolgten Tests bis einschließlich 26.12. als immunisiert. Danach müssen für die Gottesdienste aktuelle Tests vorgewiesen werden, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.
In allen Gottesdiensten gilt durchgängig eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske!
Bitte kommen Sie frühzeitig zu den Gottesdiensten (am besten 20 Minuten vor Beginn), damit der Ordnungsdienst Zeit genug hat, die 3-G-Nachweise zu prüfen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bitte halten Sie sich an die Anweisungen des Ordnungsdienstes und die notwendigen Vorgaben, damit wir die Gottesdienste würdig und ohne Gefährdung feiern können.
Bitte beachten Sie, dass alle Termine in dem aktuellen Pfarrbrief nach dem Stand vom 20.12.2021 aufgeführt sind.

Aktuelle Hinweise und Veränderungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage oder den Informationen bei Instagram, Facebook sowie der örtlichen Presse!