Kirchenvorstand Ostentrop Schönholthausen

In allen Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn gibt es einen Kirchenvorstand, der von den Gemeindemitgliedern gewählt wird. Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig. Auf diese Weise unterstützt er sie bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern.

Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe – neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung – insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof) sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Teilweise kommt auch die Mitarbeit in den Gremien des Pastoralverbundes hinzu, dem die Kirchengemeinde angehört. Von zunehmender Bedeutung für die Arbeit des Kirchenvorstands ist außerdem die Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsaufgaben.

Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden für sechs Jahre gewählt.

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1. Vorsitzender: Pfarrer Michael Krischer (Leitender Pfarrer des PV); krischer@pv-blft.de

Geschäftsführender Vorsitzender:
Bernhard Röhrig, 02721 – 70351, (Zuständigkeitsbereich: Friedhof Ostentrop)
Stellvertretender Vorsitzender:
Otto Simon, 02721 – 70335
Weitere Mitglieder:
Marita Bitter, 02721 – 50287
Burkhard Koch, 02721 – 50233
Norbert Maag, 02721 – 70671, (Zuständigkeitsbereich: Friedhof Schönholthausen)
Claus Rohrmann, 02724 -949212, (Zuständigkeitsbereich: Ländereien)

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Was macht ein Kirchenvorstand? (pdf)

Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (pdf)

Wer ist Ansprechpartner bei Grabumgestaltung oder Grabauflösung?

Ansprechpartnerin: Marita Bitter
02721 – 50287