Kirchenvorstand Schönholthausen Ostentrop
Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe – neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung – insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof) sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Teilweise kommt auch die Mitarbeit in den Gremien des Pastoralverbundes hinzu, dem die Kirchengemeinde angehört. Von zunehmender Bedeutung für die Arbeit des Kirchenvorstands ist außerdem die Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsaufgaben.
Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden für vier Jahre gewählt.
1. Vorsitzender: Pfarrer Michael Krischer (Leitender Pfarrer des PV); krischer@pv-blft.de
Weitere Mitglieder:
Bernhard Röhrig, bernhard.roehrig@kv.pv-blft.de, Miedglied im Finanzausschuss, Zuständigkeiten: Friedhof Ostentrop, Wald
Marita Bitter, marita.bitter@kv.pv-blft.de, Schriftführerin, Zuständigkeiten: Friedhof Schönholthausen
Burkhard Koch, burkhard.koch@kv.pv-blft.de, Zuständigkeiten: Kirche Ostentrop
Christian Rohrmann, christian.rohrmann@kv.pv-blft.de, Zuständigkeiten: Gebäude
Margarethe Schröer, margarethe.schroeer@kv.pv-blft.de, Zuständigkeiten: Kirche Schönholthausen
Joachim Schröder, joachim.schroeder@kv.pv-blft.de
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Was macht ein Kirchenvorstand? (pdf)
Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (pdf)
Wer ist Ansprechpartner zum Thema "Friedhof" (Grabveränderung, Grabauflösung usw.)?
Ansprechpartner:
Schönholthausen: Marita Bitter, Tel: 02721 – 50287
Ostentrop: Bernd Röhrig, Tel.: 02721-70351