Neue CoronaSchVO ab dem 21.08.2021

  • Die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt zunächst nicht; nur für den Fall, dass es von den örtlichen Behörden angeordnet wird.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m muss eingehalten werden; es bleibt also bei abgesperrten Bänken bzw. markierten Plätzen. Ein Platz darf jeweils von Personen aus nur einem Hausstand besetzt werden.
  • Beim Singen der Gemeinde ist die (medizinische) Maske
  • Es wird empfohlen, die Maske während der ganzen Messe zu tragen.
  • Die Erfassung der Kontaktdaten entfällt.
  • Der Ordnungsdienst wird am 28./29.08. präsent sein, um auf den Mindestabstand hinzuweisen und eventuelle Fragen der Gottesdienstbesucher zu beantworten. Bis dahin sollten die neuen Regeln bekannt sein, und wir gehen davon aus, dass es so noch für eine ganze Weile bleiben wird.
  • In den Sakristeien gilt weiterhin für alle die Maskenpflicht.

Der Zelebrant darf im Altarraum die Maske abnehmen. Sobald eine nähere Begegnung mit anderen stattfindet, ist die Maske verpflichtend zu tragen (also z. B. bei Kommunionspendung, Taufe…).