„Gottes Wege sind die Wege, die er selbst gegangen ist und die wir nun mit ihm gehen sollen.“ (Dietrich Bonhoeffer)

St. Georg Schöndelt

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Kirchenvorstand

Kirchenvorstand

In allen Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn gibt es einen Kirchenvorstand, der von den Gemeindemitgliedern gewählt wird. Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig. Auf diese Weise unterstützt er sie bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern.

Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe – neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung – insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof) sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Teilweise kommt auch die Mitarbeit in den Gremien des Pastoralverbundes hinzu, dem die Kirchengemeinde angehört. Von zunehmender Bedeutung für die Arbeit des Kirchenvorstands ist außerdem die Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsaufgaben.

Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden für sechs Jahre gewählt.

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  1. Vorsitzende:  Pfarrer Michael Krischer (Leiter des PV); krischer@pv-blft.de

weitere Mitglieder:

Andreas Hachen 0170 – 4864201

Brunhilde Simon 02724 – 539

Beate Hebbecker-Grünhage 02724 – 288719

Rita Schelle 02724 – 427

Jürgen Schelle 02724 – 949962

Was macht ein Kirchenvorstand? (pdf)

Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (pdf)